Wasserversorger dürfen Kundengelder nicht für Vorstandsprämien verwenden

Wasserversorger dürfen Kundengelder nicht für Vorstandsprämien verwenden

Neue Vorschriften verbieten Wasserversorgern die Verwendung von Kundengeldern für Prämien In einem wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechenschaftspflicht innerhalb der Wasserwirtschaft hat Ofwat neue Regulierungsmaßnahmen eingeführt, die es Wasserunternehmen untersagen, Kundengelder zur Finanzierung von Vorstandsprämien zu verwenden.