Spanien verhängt Rekordstrafen gegen Billigflieger wegen missbräuchlicher Praktiken
In einem wegweisenden Urteil hat Spanien fünf Billigflieger mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro belegt, weil sie angeblich „missbräuchliche Praktiken“ begangen haben. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kritik an den Preisstrategien der Fluggesellschaften, insbesondere in Bezug auf Gebühren für Handgepäck und andere Zusatzgebühren, die die Wahlfreiheit der Verbraucher beeinträchtigen.
Hohe Geldstrafen und Reaktionen
Am härtesten betroffen war Ryanair mit einer Strafe von 108 Millionen Euro (90 Millionen Pfund), gefolgt von EasyJet mit 29 Millionen Euro (24 Millionen Pfund). Weitere Fluggesellschaften, die bestraft wurden, sind Vueling, Norwegian Airlines und Volotea mit Geldstrafen von 39 Millionen Euro (32 Millionen Pfund), 1,6 Millionen Euro (1,3 Millionen Pfund) bzw. 1,2 Millionen Euro (1 Million Pfund). Diese Geldstrafen wurden bestätigt, nachdem das Verbraucherschutzministerium die Einsprüche der betroffenen Unternehmen zurückgewiesen hatte.
Das Ministerium betonte, dass diese Fluggesellschaften irreführende Preisangaben machten, was es den Verbrauchern erschwerte, die Angebote effektiv zu vergleichen.
Die Untersuchung ergab, dass Ryanair für eine Reihe von Dienstleistungen wie größeres Handgepäck und den Ausdruck von Bordkarten am Terminal überhöhte Gebühren verlangte. Die Strafen wurden auf Grundlage der durch diese Praktiken erzielten illegalen Gewinne berechnet.
Reaktionen der Branche und zukünftige Auswirkungen
Ryanair-Chef Michael O’Leary bezeichnete die Geldbußen als “illegal” und “unbegründet” und deutete an, dass er gegen die Entscheidung vor EU-Gerichten Berufung einlegen will. Er verteidigte die Gebührenstruktur der Fluggesellschaft damit, dass sie niedrigere Tarife für die Kunden durch eine Änderung des Verhaltens der Passagiere in Bezug auf Gepäckkosten aufrechterhalten wolle.
Auch EasyJet und Norwegian Airlines kündigten an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Die spanische Luftfahrtaufsicht ALA kritisierte die Geldbußen als Verstoß gegen die Grundsätze der freien Marktwirtschaft in der EU.
Andrés Barragán, Generalsekretär für Verbraucherschutz im Ministerium, blieb dagegen bei der Entscheidung. Er wies darauf hin, dass es absurd sei, für das Ausdrucken einer Bordkarte am Flughafen 20 Euro zu verlangen – ein Thema, das weit über Spaniens Grenzen hinaus Resonanz findet.
Barragán betonte, dass dieses Problem auch in anderen EU-Ländern weit verbreitet sei.
Verbraucherschützer haben diese Entscheidung als bedeutenden Sieg nach jahrelangen Kämpfen gegen derartige Gebühren gelobt. Das Urteil betrifft nicht nur diese Fluggesellschaften, sondern stellt auch einen bemerkenswerten Präzedenzfall für den Verbraucherschutz in ganz Europa dar.
Da die Praktiken der Billigflieger immer genauer unter die Lupe genommen werden, bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf künftige Regelungen und das Kundenerlebnis im Flugverkehr auswirken werden. Angesichts der laufenden Berufungsverfahren der Fluggesellschaften, die voraussichtlich vor EU-Gerichten verhandelt werden, ist dieses Problem noch lange nicht gelöst.