Beratungen der Jury im Zivilprozess gegen Conor McGregor intensivieren sich

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  • 21 November 2024
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Die Beratungen der Jury im Zivilprozess um Conor McGregor gehen weiter

Die Jury im Zivilprozess gegen Conor McGregor hat ihre Beratungen am High Court in Dublin wieder aufgenommen. Im Mittelpunkt des viel beachteten Falls stehen schwere Vorwürfe von Nikita Hand, die behauptet, McGregor habe sie im Dezember 2018 im Beacon Hotel „brutal vergewaltigt und geschlagen“. McGregor, eine bekannte Persönlichkeit in der Sportwelt, hat beharrt darauf, dass seine Begegnung mit Hand einvernehmlich war.

Hintergrund des Falls

Zusätzlich zu ihren Vorwürfen gegen McGregor verfolgt Hand auch rechtliche Schritte gegen James Lawrence wegen Körperverletzung. In den letzten zwei Wochen hat das Gericht umfangreiche Beweise von beiden Seiten gehört, die am Donnerstagnachmittag mit einem Schlussplädoyer endeten. Die Jury, bestehend aus acht Frauen und vier Männern, begann ihre Beratungen kurz nach 15 Uhr Ortszeit.

Die Aufgabe der Jury besteht darin, zwei zentrale Fragen zu beantworten: Hat Herr McGregor Frau Hand angegriffen? Hat Herr Lawrence Frau Hand angegriffen? Ihre Antworten werden den Verlauf des Falles bestimmen. Sollten sie zugunsten eines der Kläger entscheiden, werden sie anschließend den möglichen Schaden beziffern. Richter Owens hat die Jury angewiesen, sich auf die vorgelegten Beweise zu konzentrieren und ihre Überlegungen nicht mit Personen außerhalb des Geschworenensaals zu diskutieren.

Rechtliche Hinweise

Richter Owens betonte, dass Antworten McGregors, die während der polizeilichen Befragung keine Kommentare abgegeben hätten, nicht zu negativen Rückschlüssen über seinen Charakter führen dürften. Er hob mehrere Arten von Schadensersatz hervor, die zugesprochen werden könnten, wenn die Jury zugunsten von Frau Hand entscheidet, darunter Schmerzensgeld, seelische Belastungen und Strafschadenersatz für schwere Straftaten wie Vergewaltigung.

Der Richter forderte die Geschworenen auf, eine doppelte Berechnung der Schadensersatzzahlungen zu vermeiden und während ihrer gesamten Diskussionen Objektivität zu wahren. Er wies außerdem darauf hin, dass bei der Bemessung der Entschädigung aufgrund der mit den Lebensumständen verbundenen Ungewissheit ein Abschlag von 15 % vorgenommen werden müsse, wenn künftige Verdienstausfälle berücksichtigt würden. Es ist wichtig zu beachten, dass nach dem Zivilrecht der Republik Irland keiner der Parteien während eines Gerichtsverfahrens automatisch Anonymität zusteht. Dieser Fall erregt aufgrund seiner Natur und der Berühmtheit der Beteiligten weiterhin große öffentliche Aufmerksamkeit. Während die Beratungen voranschreiten, richten sich alle Augen auf diesen bahnbrechenden Fall, der nicht nur die direkt Beteiligten betrifft, sondern auch allgemeinere Fragen zu Verantwortlichkeit und Gerechtigkeit in hochkarätigen Rechtskontexten aufwirft. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in der Zukunft schaffen.

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