Gesetzentwurf zur Sterbehilfe löst Debatte über NHS-Ressourcen aus
Die anhaltende Diskussion über ein geplantes Gesetz zur Sterbehilfe hat in der britischen Regierung erhebliche Debatten ausgelöst, insbesondere über die möglichen Auswirkungen auf den National Health Service (NHS). Gesundheitsminister Wes Streeting, der derartige Maßnahmen zuvor unterstützt hatte, beabsichtigt nun, sich gegen das Gesetz für terminal kranke Erwachsene (End of Life) zu stellen und sich stattdessen für eine Verbesserung der Möglichkeiten der Sterbebegleitung einzusetzen.
Bedenken hinsichtlich der Ressourcenzuweisung
Laut Streeting könnte die Umsetzung dieses Gesetzes zu erheblichen Ressourceneinbußen für den NHS führen, was zu Lasten anderer wichtiger Gesundheitsdienste gehen könnte. Der von der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater eingebrachte Gesetzentwurf würde es unheilbar kranken Erwachsenen – also jenen, die voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten sterben – ermöglichen, Hilfe bei der Beendigung ihres Lebens in Anspruch zu nehmen. Dies würde die Bestätigung von zwei Ärzten und die Genehmigung eines Richters des High Court erfordern.
Streeting betonte, dass eine Entscheidung des Parlaments, mit der Sterbehilfe fortzufahren, eine Priorisierung der Ressourcen in diesem Bereich bedeuten würde. Er räumte ein, dass dies eine Neubewertung der Finanzierung und der Dienstleistungen im gesamten Gesundheitssektor erforderlich machen würde.
Streeting hob auch die ethischen Aspekte dieses Themas hervor und betonte, dass medizinisches Fachpersonal nicht gezwungen werden sollte, an Sterbehilfe teilzunehmen, wenn es moralische Einwände dagegen hat. Er betonte, dass der derzeitige Stand der Palliativversorgung keine angemessenen Optionen für unheilbar kranke Patienten bietet.
Gesetzlicher Kontext und Kritik
Leadbeaters Gesetzesentwurf gilt als einer der strengsten der Welt und sieht mehrere Kontrollebenen vor, die Nötigung verhindern sollen. Sie argumentierte, ihr Gesetzentwurf enthalte Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und mache Nötigung zu einer strafbaren Handlung, die mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden könne.
Trotz dieser Zusicherungen äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich möglicher Zwangsmaßnahmen und befürchten, dass die Anspruchskriterien erweitert werden könnten. Nur unheilbar kranke Erwachsene, die ausdrücklich den Wunsch geäußert haben, ihr Leben zu beenden, würden nach diesem Gesetz in Frage kommen.
Die Abgeordneten werden den Gesetzentwurf voraussichtlich am 29. November diskutieren und darüber abstimmen. Es wird die erste Abstimmung im Unterhaus über Sterbehilfe seit 2015 sein. Damals lehnten die Abgeordneten ähnliche Vorschläge ab, die darauf abzielten, unheilbar kranken Patienten medizinische Sterbehilfe zu ermöglichen.
Wenn dieser Gesetzentwurf die erste Abstimmung besteht, wird er einer weiteren Prüfung durch Abgeordnete und Peers unterzogen, die möglicherweise Änderungen vorschlagen. Der Gesundheitsminister hat angedeutet, dass er vor Weihnachten neue Maßnahmen zur Stärkung der Unterstützung des Hospizsektors ankündigen will.
Die Ergebnisse dieser Gesetzgebung könnten nicht nur die Sterbebegleitung verändern, sondern auch die Ressourcenverteilung innerhalb des NHS und damit einen wichtigen Präzedenzfall für die zukünftige Gesundheitspolitik schaffen.