Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in England und Wales vorgestellt
Eine bedeutende Wende in der Gesundheitsgesetzgebung zeichnet sich ab, da ein neuer Gesetzentwurf, der Sterbehilfe für unheilbar kranke Erwachsene legalisieren soll, offiziell im Unterhaus eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf, bekannt als Terminally Ill Adults (End of Life) Bill, soll am 29. November zur Debatte und Abstimmung anstehen und soll unheilbar kranken Menschen über 18 Jahren die Möglichkeit geben, ihr Leben mit medizinischer Hilfe zu beenden.
Wichtige Bestimmungen des Gesetzes
In diesem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für Sterbehilfe klar umrissen.
- Ein Arzt kann die notwendigen Medikamente vorbereiten, die Verabreichung muss jedoch vom unheilbar Kranken selbst vorgenommen werden.
- Kein Gesundheitsdienstleister oder Drittpartei dürfte die Substanz verabreichen.
- Die Teilnahme an diesem Verfahren bliebe für die Ärzte weiterhin völlig freiwillig; sie wären nicht gezwungen, Sterbehilfe zu leisten.
Diese Praxis wird als ärztlich assistierter Suizid eingestuft und unterscheidet sich von der freiwilligen Euthanasie, bei der ein medizinisches Fachpersonal dem Patienten die tödlichen Medikamente direkt verabreicht.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf strenge Schutzmaßnahmen gegen Zwang vor. Es wäre illegal, jemanden unter Druck zu setzen oder zu täuschen, damit dieser seinen Wunsch äußert, sein Leben zu beenden. Verstöße könnten mit schweren Strafen geahndet werden, darunter Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren.
Der Gesetzesentwurf gilt speziell für England und Wales, während in Schottland bereits über ähnliche Maßnahmen diskutiert wird. Darüber hinaus haben Länder wie Jersey und die Isle of Man bereits ihre Unterstützung für Sterbehilfe-Initiativen zum Ausdruck gebracht.
Eignungskriterien und Bedenken
Anspruchsberechtigt sind nach diesem Vorschlag Erwachsene, deren Lebenserwartung voraussichtlich höchstens sechs Monate beträgt. Vertreter einer parteiübergreifenden Gruppe argumentieren, dass die derzeitigen Gesetze den Interessen der Patienten möglicherweise nicht effektiv dienen.
Persönlichkeiten wie Sir Ed haben Bedenken geäußert. Er befürchtet, dass gefährdete Bevölkerungsgruppen – darunter ältere und behinderte Menschen – sich aus Angst vor einer wahrgenommenen Belastung unangemessen unter Druck gesetzt fühlen könnten, sich für Sterbehilfe zu entscheiden.
Während die Debatten im Parlament weitergehen und sich die öffentliche Meinung verändert, stellt dieser Gesetzesentwurf einen entscheidenden Moment in der Diskussion um Entscheidungen am Lebensende dar.
Ein breiterer Kontext
Die Einführung dieses Gesetzes spiegelt einen wachsenden Trend zur Anerkennung der Patientenautonomie bei Entscheidungen am Lebensende in verschiedenen Regionen wider. Da sich die gesellschaftlichen Einstellungen ändern und immer mehr Gerichtsbarkeiten ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen, wird es wichtig sein, diese Diskussionen mit Sorgfalt und Einfühlungsvermögen zu führen und sicherzustellen, dass gefährdete Personen geschützt und gleichzeitig ihre Wünsche respektiert werden.